Aktion "Sicher mit Gesundheitszeugnis"

„Gesundheitszeugnis“, was ist denn das?

Mit dem „Gesundheitszeugnis“ wird amtlich bescheinigt, dass Bienenvölker „seuchenfrei“ sind. Es ist also ein Gesundheits-Check für Eure Mädels, die TÜV Plakette der Bienen!

Wozu denn? Meine Mädels sind doch gesund!
Leider ist nicht jeder Krankheitserreger so einfach zu erkennen wie die Varroa-Milbe. Selbst aufmerksame Imker können die „Amerikanische Faulbrut“ im Anfangsstadium nicht immer sicher finden. Denn „ERIC II“, ein neu beschriebener Erreger, tötet bereits die winzigen Maden, die dann von den Bienen schnell weggeputzt werden. Die als typisch beschriebenen „zersetzten, fadenziehenden, eventuell stinkenden Maden“ fallen dann vielleicht erst nach vielen Monaten auf.
Weil die Faulbrut vermutlich nicht von selbst heilt, sondern sich immer weiter ausbreitet, ist die „Amerikanische Faulbrut“ eine anzeigepflichtige Bienenseuche.
Wird sie frühzeitig in den Völkern entdeckt, hält sich der Schaden meist in Grenzen. Die Bienen können dann in Absprache mit dem Amtsveterinär und unter Anleitung eines Bienensachverständigen saniert werden.

Wie kann ich eine Ansteckung mit Amerikanischer Faulbrut verhindern?
Wer in den letzten Jahren Völker ohne gültiges Gesundheitszeugnis erwarb oder Honig verfütterte, ist gefährdet. Bienen können sich jedoch auch selbst infizieren, wenn sie z.B. während der herbstlichen Räubereizeit kranke Völker in bis zu 3 km Umkreis ausräumen. Das kann man ihnen leider nicht verbieten, auch nicht durch rechtzeitiges und großzügiges Auffüttern. Denn Bienen haben in Jahrmillionen gelernt, jede „Trachtquelle“ zu nutzen, auch wenn sie in toten Völkern liegt.

Was habe ich vom aktuellen Gesundheitscheck meiner Völker?
Nicht nur der eigenen Beruhigung dient die freiwillige alljährliche Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut. Wer im aktuellen Jahr Bienen vom eigenen Standort wegbewegen möchte, benötigt in der Regel eine Gesundheitsbescheinigung. Also alle, die…
…Wirtschafts- oder Jungvölker an andere Imker abgegeben möchten,
…Bienenvölker an andere Plätze umstellen wollen,
…in die Tracht wandern möchten,
…oder Jungvölker an einen Begattungsplatz stellen wollen.
Aber auch jene, die im Sommer am gemeinsamen Honig-Schleudertermin der Ruhrstadt-Imker teilnehmen möchten. Von ihnen wird zumindest der saubere Untersuchungsbefund verlangt. Viele Amtsveterinäre dulden übrigens freundlicherweise das kleinräumige Verstellen von Völkern innerhalb eines Kreises auch ohne Zeugnis. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Gemeinsam gegen Amerikanische Faulbrut (AFB)

Bitte schaut Euch folgendes
Infoblatt Deiner/s Bienensachverständigen zum Thema Futterkranzprobe und "Gesundheitszeugnis" [1.602 KB] an.

Die Infektionswege und Faktoren, die einen AFB-Krankheitsausbruch beeinflussen können, sind vielfältig. In einer guten Imkerei werden, wo möglich, Risikofaktoren gemieden. Den Sporen-Eintrag aus kranken – oft unbekannten - Nachbarvölkern durch Räuberei kann allerdings selbst der umsichtige Imker nicht beeinflussen.

Wie lang gilt das Gesundheitszeugnis?

Vom Zeitpunkt der Beprobung ab ist das Zeugnis 9 Monate gültig. Wer früh wandern oder schon im März Völker verkaufen will, lässt die Proben schon im Oktober des Vorjahres ziehen. Ansonsten im zeitigen Frühjahr (März-April).
Vor dem wandern bei den zuständigen Veterinärämtern nach aktuellen Faulbrutgebieten fragen und niemals Völker in ein Sperrgebiet stellen. Neue Standorte anmelden und die Völker nicht einfach wild umsetzen.

Wo finde ich einen Bienensachverständigen, der mir bei der Beprobung hilft?
Der steht leider noch nicht in den Gelben Seiten. Bei den Ruhrstadt-Imkern findest Du hier Infos zu Bienensachverständigen.

Und wenn ich gar nicht wandern / verkaufen / gemeinsam Honig schleudern will?
Dann kann man die Proben auch eigenhändig ziehen, im Formular für Mayen „Vorbeugeuntersuchung“ ankreuzen und nach „negativer“ Rückmeldung beruhigt schlafen.