Teure Abmahnungen vermeiden

Wenn Ihr Eure Imkereiprodukte vermarkten wollt, informiert Ihr Euch bitte vorher ganz genau, was erlaubt ist und was nicht. Sonst werden schnell teure Abmahnungen fällig. Es gibt bei uns in Deutschland wie für fast alles Vorschriften und Gesetze, die unbedingt zu befolgen sind.

Neues Verpackungsgesetz 2019

Unser Vereinsmitglied Dieter Weinkauf aus Düsseldorf (www.honig-duesseldorf.de) hat sich als Honigsachverständiger und Bienensachverständiger intensiver mit der Gesetzeslage auseinander gesetzt und kann Euch sicher nützliche Tipps dazu geben.

Zum neuen Verpackungsgesetz hat er uns folgende Folie zu Verfügung gestellt. Danke.

Pflichtangaben bei der Etikettierung von Honig

Auch beim Thema Etikettierung von Honiggläsern gibt es Einiges zu beachten. Ihr dürft Eure Honigprodukte nicht einfach benennen wie Ihr es wollt. Vielfach gibt es Markenschutzrechte, die zu beachten sind. Auch hierzu hat uns Dieter Weinkauf auf einer Folie die notwendigen Bestandteile, die auf einem Honiglasetikett vorhanden sein müssen zusammengestellt.

Die hier gegebenen Tipps haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir, die Ruhrstadt-Imker und auch Dieter Weinkauf geben keine Garantie dafür, das diese Angaben rechtlich verbindlich sind. Im Zweifel sucht Euch juristischen Rat von Eurem Rechtsanwalt wenn Ihr 100-prozentig sicher sein wollt.

Wir können hier auch die Firma more labels empfehlen, die sich mit den Pflichangaben für die Honigetiketten sehr gut auskennen und wertvolle Tipps zu Mindestschriftgrößen und Pflichttexten geben können. Hier könnt Ihr auch fertige, schöne Honigetiketten erhalten.